Der Auftrag, bei dem es am wenigsten um Möbel geht und am meisten um Vertrauen.
Das geschieht auch dann, wenn niemand vor Ort ist. Gefundene persönliche Gegenstände werden zur Seite gelegt, dokumentiert und den Angehörigen oder dem Willensvollstrecker übergeben.
Bilder, Porzellan, Musikinstrumente, Modelleisenbahnen und Möbel aus früheren Epochen haben oft einen Wert, den Angehörige nicht einschätzen können. Wir sichten solche Bestände vor der Räumung und sagen offen, was verkäuflich ist. Bei ungewöhnlichen oder seltenen Stücken empfehlen wir eine unabhängige Schätzung, statt selbst eine Zahl zu nennen. Das ist für beide Seiten die sauberere Lösung.
Erbengemeinschaften sind selten einer Meinung, und eine Räumung schafft Fakten. Deshalb halten wir vorher schriftlich fest, was mitgenommen, was zurückbehalten und was angerechnet wird. Alle Beteiligten erhalten diese Aufstellung. Ohne diese Klarheit räumen wir nicht, weil sonst hinterher Vorwürfe im Raum stehen, die niemand mehr auflösen kann.
Ist eine Erbschaftsbehörde, eine KESB oder ein Willensvollstrecker involviert, arbeiten wir nach deren Vorgaben, dokumentieren die Räumung mit Fotos und stellen die Rechnung entsprechend aus. Wir beginnen erst, wenn die Freigabe vorliegt.
Nach einem Todesfall läuft die Kündigungsfrist weiter, und oft wird die Räumung zu spät angegangen, weil andere Dinge dringender scheinen. Melden Sie sich lieber früh, auch wenn noch nichts entschieden ist. Ein Termin lässt sich verschieben, eine verpasste Wohnungsabnahme kostet eine weitere Monatsmiete.
Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.